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Wann kann ich Ware reklamieren?

Juni 05, 2025

Wann darf ich mein gekauftes Produkt reklamieren? – Das solltest du wissen!

Du hast dir etwas gekauft und stellst plötzlich fest: Das Produkt ist kaputt oder funktioniert nicht wie erwartet. Doch wann genau kannst du es eigentlich reklamieren – und wer ist dafür zuständig? In diesem Beitrag klären wir das anhand der gesetzlichen Gewährleistung, also der Pflicht des Händlers, für Mängel einzustehen.


Gesetzliche Gewährleistung – Was bedeutet das?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Erhalt der Ware. In dieser Zeit hast du als Käufer das Recht, ein fehlerhaftes Produkt zu reklamieren – sofern es sich tatsächlich um einen Mangel handelt, der schon beim Kauf vorhanden war oder durch sachgerechte Nutzung entstanden ist.


Beweislast: Wer muss was nachweisen?

Ein wichtiger Punkt ist die sogenannte Beweislast. Sie entscheidet, wer im Streitfall beweisen muss, dass ein Mangel vorliegt oder eben nicht:

  • In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf: Der Händler muss nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war.

  • Ab dem 13. Monat: Du als Käufer musst belegen, dass der Fehler bereits beim Kauf bestand.

Wichtig: Wenn du erst spät reklamierst, musst du auch erklären, warum der Mangel nicht früher aufgefallen ist.


Was passiert bei einer berechtigten Reklamation?

Wenn deine Reklamation berechtigt ist, hast du Anspruch auf eine sogenannte Nacherfüllung. Das bedeutet:

  • Der Händler darf den Mangel durch Reparatur oder Ersatzlieferung beheben.

  • Erst wenn das nicht klappt, kannst du vom Kauf zurücktreten und dein Geld zurückfordern.

Ein direkter Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht also nicht sofort.


Wann ist eine Reklamation berechtigt?

Eine Reklamation ist berechtigt, wenn:

  • Das Produkt von Anfang an fehlerhaft war.

  • Oder durch sachgerechte Nutzung innerhalb von zwei Jahren ein Mangel auftritt, der nicht durch normalen Verschleiß entstanden ist.


Wann ist eine Reklamation nicht berechtigt?

Nicht jeder Schaden ist automatisch ein Mangel. Zwei Beispiele:

  1. Normaler Verschleiß:
    Du kaufst dir Laufschuhe und läufst damit fast täglich. Innerhalb eines halben Jahres 800km (ca. Lebensdauer eines Laufschuhs). Wenn die Sohle danach durch ist, handelt es sich um Verschleiß, nicht um einen Mangel. Eine Reklamation wäre hier nicht gerechtfertigt.

  2. Unsachgemäße Nutzung:
    Du kaufst dir einen Straßenrennwagen, benutzt ihn aber im Gelände. Schäden, die dadurch entstehen, sind Folge einer nicht sachgerechten Nutzung – auch hier kein Gewährleistungsanspruch.


Fazit: Reklamation ist nicht gleich Reklamation

Ob du einen Anspruch auf Gewährleistung hast, hängt von mehreren Faktoren ab: Zeitpunkt des Mangels, Art der Nutzung und der konkrete Schaden. Frag dich immer:
Ist das ein Produktionsfehler – oder einfach normale Abnutzung durch Gebrauch?

Denn manchmal ist es nicht der Hersteller, sondern einfach die Zeit, die dem Produkt zugesetzt hat.

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